Der Gesetzgeber und die Unfallkassen bzw Berufsgenossenschaften haben sich eine deutliche und sehr sinnvolle Reihenfolge in den Maßnahmen zum Arbeitsschutz einfallen lasssen:
- Gefahrenquelle vermeiden oder beseitigen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Nutzung persönlicher Schutzausrüstung
- Verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen / Schulungen